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   OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03   

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https://dejure.org/2004,8497
OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03 (https://dejure.org/2004,8497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.2004 - 1 KN 119/03 (https://dejure.org/2004,8497)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 1 KN 119/03 (https://dejure.org/2004,8497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderung eines Bebauungsplans zur Intensivierung gewerblicher Nutzung und Ansiedlung einer Moschee

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 6 BauGB a.F; § 2 Abs. 3 Hs. 2 BauGB; § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO; § 50 BImSchG; § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO 1990
    Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des Trennungsgrundsatzes des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG); Verletzung des Vertrauens in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Möglichkeit der Ansiedelung ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; BauNVO § 6 Abs. 1; ; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Moschee neben allgemeinem Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des Trennungsgrundsatzes des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG); Verletzung des Vertrauens in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Möglichkeit der Ansiedelung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 150 (Ls.)
  • BauR 2005, 434 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Es kann unentschieden bleiben, ob eine Moschee, wie das VG Frankfurt (Urt. v. 27.8.2001 - 3 E 815/01 -, NVwZ-RR 2002, 175) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.9.1992 - 4 C 50.89 -, UPR 12992, 269 = NJW 1992, 2170 = BRS 54 Nr. 193) meint, wegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO selbst in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig wäre.

    Es sind jedenfalls keine durchgreifenden Bedenken erkennbar, hierfür in einem Abstand von mindestens 200 m zum nächstgelegenen Rand eines allgemeinen Wohngebietes die planerische Grundlage zu schaffen und dies für einen Bereich zu tun, der verkehrstechnisch eindeutig so von dem WA abgegrenzt ist, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr zu dieser Moschee (anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht am 27.9.1992, aaO, entschiedenen Fall) nicht durch das allgemeine Wohngebiet geleitet wird.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Durch Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 - (Leitsatz in BauR 2002, 1442, Volltext in JURIS), auf dessen Einzelheiten verwiesen wird, lehnte der Senat den Eilantrag ab.

    Wie schon im Eilbeschluss des Senats vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 - ausgeführt, hätte sich die Antragstellerin selbst dann nicht in einer dem Abwägungsgebot und § 2 Abs. 3 Halbs. 2 BauGB widersprechenden Weise selbst gebunden, wenn sie die Abwägungsentscheidung im wesentlichen unter dem Eindruck des Kaufvertrages vom 20.4.2001 getroffen hätte.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens verletzt die Gemeinde das Abwägungsgebot nicht, wenn sie sich in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Denn ihr Interesse, von unzumutbaren Lärmbelästigungen verschont zu bleiben, die von den nunmehr als Gewerbegebiet überplanten Flächen ausgehen, war im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 6 BauGB a.F.) zu ihrem Vorteil in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 220 = DVBl. 1999, 100).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Wenn schon Mieter beanspruchen können, dass ihr Interesse an Schutz vor unzumutbarem gewerblichen oder Straßenlärm bei der Abwägung zutreffend beurteilt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, DVBl. 2000, 793 = BRS 62 Nr. 51; B. v. 25.1.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 = BRS 65 Nr. 52), dann gilt dies erst recht jedenfalls für den Ehegatten des Eigentümers, der dessen Eigentum zusammen mit diesem nutzt und daher in gleicher Weise von den Auswirkungen der Planungen berührt wird.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Bei einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01

    Klage der Stadt Schlüchtern gegen Baugenehmigung für eine Moschee abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Es kann unentschieden bleiben, ob eine Moschee, wie das VG Frankfurt (Urt. v. 27.8.2001 - 3 E 815/01 -, NVwZ-RR 2002, 175) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.9.1992 - 4 C 50.89 -, UPR 12992, 269 = NJW 1992, 2170 = BRS 54 Nr. 193) meint, wegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO selbst in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig wäre.
  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Wenn schon Mieter beanspruchen können, dass ihr Interesse an Schutz vor unzumutbarem gewerblichen oder Straßenlärm bei der Abwägung zutreffend beurteilt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, DVBl. 2000, 793 = BRS 62 Nr. 51; B. v. 25.1.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199 = BRS 65 Nr. 52), dann gilt dies erst recht jedenfalls für den Ehegatten des Eigentümers, der dessen Eigentum zusammen mit diesem nutzt und daher in gleicher Weise von den Auswirkungen der Planungen berührt wird.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Bei der Entscheidung über eine Planänderung hat sie vielmehr besonders zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Planunterworfenen (oder auch Nachbarn des Plangebietes/-änderungsbereiches) auf die Fortgeltung der Planfestsetzungen eingerichtet haben und welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. Senatsurteil v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
    Bei einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Bei der Entscheidung über eine Planänderung hat die Gemeinde daher besonders zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Planunterworfenen (oder auch Nachbarn des Plangebietes bzw. Planänderungsbereiches) auf die Fortgeltung der Planfestsetzungen eingerichtet haben und welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. Urt. d. Sen. v. 28. Oktober 2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233; u. Urt. d. Sen. v. 28. September 2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 1 KN 113/06

    Wohnbauflächen in gesetzlichem Überschwemmungsgebiet

    Allein die Förderung eines Privatinteresses bewirkt aber keinen Charakter als Gefälligkeitsplanung, wenn die Plankonzeption darüber hinaus von einem vertretbaren Konzept der städtebaulichen Ordnung getragen wird (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.2007 - 4 BN 9.07 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16/89 + 21/89 - NVwZ 1990, 576; Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 - DWW 2004, 339).

    Vielmehr kommt es auf das Gewicht der konkurrierenden Interessen an (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.10.2004, DWW 2004, 339).

  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Selbst wenn man dies annehmen wollte, käme einem solchen Vertrauen aber nur ein vernachlässigbar geringes Gewicht zu (vgl. NdsOVG, Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03, juris Rn. 61).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    Dabei hält der Senat der Antragstellerin den Umstand zugute, dass e ine Gemeinde im Falle einer (teilweisen) Planänderung ihr Planungsermessen nicht mehr so frei ausüben kann wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans, weil das Vertrauen eines Betroffenen in die bisherigen Festsetzungen grundsätzlich umso schutzwürdiger und stärker zu gewichten ist, je weiter sie realisiert worden sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 , ferner Senatsurt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233 u.v. 26.10.2011 - 1 KN 207/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16

    Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee

    Infolgedessen sind den in diesem Gebiet in der Umgebung wohnenden Nachbarn dann auch die durch einen Zu- und Abgangsverkehr fußläufiger Nutzer bzw. einen Zu- und Abfahrverkehrs motorisierter Nutzer der Moschee verursachten Störungen zumutbar, so dass den Nachbarn daraus also keine Abwehransprüche gegenüber der Moscheenutzung erwachsen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.1992 - 4 C 50.89 -, NJW 1992, 2170 = juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07 = BauR 2009, 470 = juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 -, juris, Rn. 63; VG Arnsberg, Beschl. v. 17.05.2011 - 14 L 218/11 -, juris, Rn. 52 - 55; VG Berlin, Urt. v. 18.02.2009 - 19 A 355.04 -, juris, Rn. 19 und Urt. v. 07.11.2005 - 19 A 331.03 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 207/10

    Möglichkeit einer Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB bei Änderungen von

    Bei der Entscheidung über eine Planänderung hat die Gemeinde besonders zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Planunterworfenen (oder auch Nachbarn des Plangebietes bzw. Planänderungsbereiches) auf die Fortgeltung der Planfestsetzungen eingerichtet haben und welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233; u. Urt. d. Sen. v. 28.09.2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713 ).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Bei der Entscheidung über eine Planänderung hat die Gemeinde besonders zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Planunterworfenen (oder auch Nachbarn des Plangebietes bzw. Planänderungsbereiches) auf die Fortgeltung der Planfestsetzungen eingerichtet haben und welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. Urt. d. Sen. v. 28. Oktober 2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233; u. Urt. d. Sen. v. 28. September 2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    Die Gemeinde darf einen bestimmten Bauwunsch zum Anlass nehmen, ein diesem günstiges Städtebaurecht planerisch zu schaffen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28.10.2004 - 1 KN 119/03 - BauR 2005, 434).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 1 KN 216/08

    Stärkung der Zentren durch die Konzentration von Einzelhandelsnutzungen in den

    Bei der Entscheidung über eine Planänderung hat die Gemeinde besonders zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Planunterworfenen (oder auch Nachbarn des Plangebietes bzw. Planänderungsbereiches) auf die Fortgeltung der Planfestsetzungen eingerichtet haben und welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. Urt. d. Sen. v. 28. Oktober 2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233, juris Rn. 58 f.; u. Urt. d. Sen. v. 28. September 2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • VG Hannover, 18.11.2005 - 12 A 6831/04

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für 2 Windkraftanlagen

    Durch ihren Verbindlichkeitsanspruch heben sich Ziele der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG deutlich von den Grundsätzen der Raumordnung ab, die nach § 3 Nr. 3 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen dienen; demgegenüber sind Ziele keiner weiteren Abwägung durch nachgeordnete Planungsträger zugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2004 - 4 BN 5.04 - BauR 2005, 434).
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